Der mehrteilige Kurs eignet sich für den Einstieg auf der Migrationsbehörde. In diesem zweiten Teil geben drei Abschnitte einen Überblick über:
Lernzeit für diesen Kurs: 3 h
Das Modul zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Erteilung von Aufenthaltstiteln aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nach §§ 23 ff. AufenthG auf. Dabei wird auf die Besonder-heiten im Hinblick auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) sowie die Dauer des Aufenthalts (§ 26 AufenthG) eingegangen. Im Vordergrund stehen die Aufenthaltstitel für anerkannte Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Auf-enthG), die Aufenthaltserlaubnis wegen Abschiebungsverboten (§ 25 Abs. 3 AufenthG) und aus dringen-den humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen (§ 25 Abs. 4 Auf-enthG).
Lernziele
Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung
Im Rahmen des Moduls werden die Grundlagen des Familiennachzugs nach §§ 27 ff. AufenthG besprochen. Die Besonderheiten im Hinblick auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG werden thematisiert und die unterschiedlichen Konstellationen des Nachzugs – zu Deutschen, zu Ausländern, von Ehegatten, Eltern und Kindern – werden vorgestellt. Dabei wird auch auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Folgen des Volljährigwerdens im Laufe des Verfahrens zum Elternnachzug ein-gegangen.
Lernziele
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Das Modul erläutert die Grundfragen der Duldung. Diese wird zunächst in den allgemeinen Kontext des Aufenthaltsrechts eingeordnet. Die Grundformen der Anspruchs- und Ermessensduldung (§ 60a Auf-enthG) werden vorgestellt, ebenso die in jüngerer Zeit eingeführten besonderen Formen der Ausbil-dungs- und Beschäftigungsduldung sowie die Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität, §§ 60b ff. AufenthG.
Lernziele
Dieser Kurs ist Teil des Projekts Gemeinsam. Wissen. Nutzen. und wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.
Prof. Dr. Constanze Janda ist Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie forscht zum deutschen und europäischen Sozialrecht, Antidiskriminierungsrecht sowie den Schnittstellen zwischen Sozial- und Migrationsrecht.