Einführung ins Ausländerrecht 2

Dies ist Teil zwei unserer Reihe zum Thema "Einführung ins Ausländerrecht".

Der mehrteilige Kurs eignet sich für den Einstieg auf der Migrationsbehörde. In diesem zweiten Teil geben drei Abschnitte einen Überblick über:

  • Aufenthalt aus humanitären Gründen
  • Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung
  • Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung

Lernzeit für diesen Kurs: 3 h

Kurssprache: Deutsch

Kursinformationen

Aufenthalt aus humanitären Gründen

Das Modul zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Erteilung von Aufenthaltstiteln aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nach §§ 23 ff. AufenthG auf. Dabei wird auf die Besonder-heiten im Hinblick auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) sowie die Dauer des Aufenthalts (§ 26 AufenthG) eingegangen. Im Vordergrund stehen die Aufenthaltstitel für anerkannte Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Auf-enthG), die Aufenthaltserlaubnis wegen Abschiebungsverboten (§ 25 Abs. 3 AufenthG) und aus dringen-den humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen (§ 25 Abs. 4 Auf-enthG).

Lernziele

  • Sie gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel, die aus humanitären Gründen erteilt werden.
  • Sie wiederholen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und kennen die Ausnahmen für humanitäre Titel.
  • Sie können den Status von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberech-tigten abgrenzen und wissen, unter welchen Voraussetzungen ihnen eine Aufenthaltserlaubnis er-teilt werden kann.
  • Sie kennen die Erteilungsvoraussetzungen für einen Titel im Falle von Abschiebungsverboten sowie bei dringenden humanitären Gründen.
  • Ihnen ist die Befristung der humanitären Titel sowie die Möglichkeit der Verlängerung von (sonsti-gen) Titeln aus humanitären Gründen bekannt.

Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung

Im Rahmen des Moduls werden die Grundlagen des Familiennachzugs nach §§ 27 ff. AufenthG besprochen. Die Besonderheiten im Hinblick auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG werden thematisiert und die unterschiedlichen Konstellationen des Nachzugs – zu Deutschen, zu Ausländern, von Ehegatten, Eltern und Kindern – werden vorgestellt. Dabei wird auch auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Folgen des Volljährigwerdens im Laufe des Verfahrens zum Elternnachzug ein-gegangen.

Lernziele

  • Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen des Familiennachzugs.
  • Ihnen sind die besonderen Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Familienzusammenführung bekannt.
  • Sie kennen die Voraussetzungen der Erlaubnis zum Nachzug zu Deutschen.
  • Sie kennen die Voraussetzungen der Erlaubnis zum Nachzug zu Ausländern für Ehegatten, Eltern und Kinder.

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Das Modul erläutert die Grundfragen der Duldung. Diese wird zunächst in den allgemeinen Kontext des Aufenthaltsrechts eingeordnet. Die Grundformen der Anspruchs- und Ermessensduldung (§ 60a Auf-enthG) werden vorgestellt, ebenso die in jüngerer Zeit eingeführten besonderen Formen der Ausbil-dungs- und Beschäftigungsduldung sowie die Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität, §§ 60b ff. AufenthG.

Lernziele

  • Sie können die Duldung in die Systematik des Aufenthaltsrechts einordnen.
  • Ihnen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchs- und Ermessensduldung nach § 60a Auf-enthG bekannt.
  • Sie wissen, welche Rechtsfolgen die ungeklärte Identität auf die Aussetzung der Abschiebung hat (§ 60b AufenthG).
  • Sie kennen die Erteilungsvoraussetzungen für die Ausbildung- und die Beschäftigungsduldung nach §§ 60c und 60d AufenthG.

Dieser Kurs ist Teil des Projekts Gemeinsam. Wissen. Nutzen. und wird von der Europäischen Union kofinanziert.

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Anforderungen für Leistungsnachweise

  • Die Teilnahmebestätigung erhält, wer auf mindestens 80% der Kursunterlagen zugegriffen hat.

Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.

Dieser Kurs wird angeboten von

Janda,  Constanze, Prof. Dr.

Prof. Dr. Constanze Janda ist Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie forscht zum deutschen und europäischen Sozialrecht, Antidiskriminierungsrecht sowie den Schnittstellen zwischen Sozial- und Migrationsrecht.