Um den Onlinedienst „Breitband-Portal“ nutzen zu können, muss sich jeder Wegebaulastträger einmalig registrieren. Für den Wegebaulastträger wird damit ein entsprechender Mandant auf der Plattform angelegt, um die digitale Antragsbearbeitung in der verwendeten Software (civento) freizuschalten.
Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ ermöglicht die vollständig digitale, medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1, 2, 3, 6, 7, 8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Lösung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der Telekommunikationsunternehmen, TKU) als auch im Prozess der Genehmigung (auf Seiten der Wegebaulastträger, WBLT) Schritt für Schritt durch die Beantragung der Verwaltungsleistung geführt. Dieser Genehmigungsprozess beginnt mit der Voranfrage des Unternehmens und endet in einem ersten Teil des Genehmigungsverfahrens mit der formellen Annahme des eingereichten Antrags durch die zuständige Verwaltung in ihrer Rolle als Wegebaulastträger (WBLT). Der zweite Teil des Genehmigungsverfahrens endet mit dem formellen Bescheid über die beantragte Maßnahme durch den Wegebaulastträger (WBLT). Dadurch, dass alle Schritte des Genehmigungsverfahrens im Portal (bzw. über direkt verbundene Fachverfahren) erfolgen, wird die bisherige Praxis des postalischen Versands von Anträgen überflüssig. Allein dies verspricht einen Zeitgewinn.
Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.