Onlinezugangsgesetz einfach erklärt

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Hier finden Sie mehr Informationen zur OZG-Umsetzung einfach erklärt!

Seit 31. Dezember 2021 im Selbststudium
Kurssprache: Deutsch

Kursinformationen

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Onlinezugangsgesetz - OZG zur Webseite

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert.

IT-Planungsrat - Umsetzung des OZG zur Webseite

Für das Digitalisierungsprogramm Föderal haben der Bund und die Länder ein arbeitsteiliges Vorgehen (Ressort-Land-Tandem je Themenfeld) etabliert. Länder, die die Federführung für ein bestimmtes Themenfeld übernommen haben, erarbeiten digitale Lösungen für die hierin enthaltenen OZG-Leistungen mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts. Dem arbeitsteiligen Prinzip folgend, werden die Ergebnisse (u.a. FIM-Informationen) den anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt, sodass eine flächendeckende Verfügbarkeit erreicht werden kann. Grundlegend für die Umsetzung des OZG ist der Aufbau des Portalverbunds.

Mit Blick auf 2022 wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sind. Mit der Umsetzung des OZG findet hier ein Paradigmenwechsel statt: Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt.

Quelle: BMI

Lernmaterial

  • Videoreihe des BMI:

    Videoreihe zur OZG-Umsetzung

Für diesen Kurs einschreiben

Der Kurs ist kostenlos. Legen Sie sich einfach ein Benutzerkonto auf KommunalCampus an und nehmen Sie am Kurs teil!
Jetzt einschreiben

Lernende

Aktuell
Heute
14
Kursende
31. Dezember 2021
0
Kursstart
31. Dezember 2021
0

Dieser Kurs wird angeboten von

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie seine Geschäftsbereiche decken ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten ab. Der Bogen reicht vom Bevölkerungsschutz über Integration und Sportförderung bis hin zu Sicherheitsaufgaben. Die zahlreichen Tätigkeitsfelder machen deutlich: Innenpolitik betrifft alle Gesellschaftsbereiche.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist differenziert organisiert. Es hat seinen Sitz in Berlin und Bonn und verfügt über eine weit verzweigte Behördenstruktur. Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin sein erster Dienstsitz. Ende April 2015 konnten die Berliner Beschäftigten in ein neues Dienstgebäude am Moabiter Werder umziehen. Das inmitten des Regierungsviertels in unmittelbarer Nähe zum Kanzleramt gelegene Ministerium bietet auf einer Nutzfläche von rd. 40.000 m² mit 1.150 Büros Raum für derzeit etwa 1.300 Bedienstete.

Hinzu kommen etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dienstsitz Bonn, bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union in Brüssel. Der Geschäftsbereich beschäftigt weitere ca. 60.000 Bedienstete, davon ca. 40.000 bei der Bundespolizei.

https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html