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Einführung ins Ausländerrecht 3

Dies ist Teil drei unserer Reihe zum Thema "Einführung ins Ausländerrecht".

Der mehrteilige Kurs eignet sich für den Einstieg auf der Migrationsbehörde. In diesem dritten Teil geben zwei Abschnitte einen Überblick über:

  • Aufenthaltsbeendigung
  • Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen

Lernzeit für diesen Kurs: 2,5 h

Kurssprache: Deutsch

Kursinformationen

Aufenthaltsbeendigung (Ausreisepflicht, Ausweisung und Abschiebung)

In dem Modul werden die Rechtsgrundlagen der Aufenthaltsbeendigung erörtert. Auf die Tatbestände der Ausreisepflicht wird ebenso eingegangen wie auf die Abwägung zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteresse. Abschiebung, die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung und Abschiebungsverbote werden vorgestellt, ebenso die Anforderungen an die Abschiebehaft und die hierzu ergangene Rechtsprechung.

Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen

Das Modul widmet sich den Besonderheiten des Aufenthalts von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen nach dem FreizügG/EU. Unionsbürger benötigen zwar keinen Aufenthaltstitel, jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt werden. Des Weite-ren werden die Aufenthaltsrechte von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von Unionsbürgern sowie von diesen nahestehenden Personen besprochen.

Dieser Kurs ist Teil des Projekts Gemeinsam. Wissen. Nutzen. und wird von der Europäischen Union kofinanziert.

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Was Teilnehmende lernen werden

  • Sie sind mit den grundlegenden Anforderungen an die Aufenthaltsbeendigung vertraut. Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erlischt und in welchen Fällen er widerrufen werden kann.
  • Sie kennen die Voraussetzungen einer Ausweisung und sind in der Lage, Ausweisungsinteresse und Bleibeinteresse gegeneinander abzuwägen.
  • Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Abschiebung erfolgen darf, welche Verbote ihr entgegenstehen und haben einen Überblick über die Anforderungen an die Abschiebungshaft.
  • Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen Unionsbürger in die Bundesrepublik Deutschland einrei-sen und unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige und nahestehende Personen nachziehen dürfen.
  • Sie wissen, welche Auswirkungen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit auf das Aufenthaltsrecht von Erwerbstätigen haben.
  • Sie kennen die Voraussetzungen für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts.
  • Sie wissen, welche Konsequenzen das Fehlen bzw. der Wegfall des Aufenthaltsrechts von Unionsbürgern nach sich zieht.

Lernmaterial

  • Aufenthaltsbeendigung:

    In dem Modul werden die Rechtsgrundlagen der Aufenthaltsbeendigung erörtert. Auf die Tatbestände der Ausreisepflicht wird ebenso eingegangen wie auf die Abwägung zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteresse. Abschiebung, die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung und Abschiebungsverbote werden vorgestellt, ebenso die Anforderungen an die Abschiebehaft und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
  • Unionsbürger und Angehörige:

    Das Modul widmet sich den Besonderheiten des Aufenthalts von Unionsbürgern und ihren Familienan-gehörigen nach dem FreizügG/EU. Unionsbürger benötigen zwar keinen Aufenthaltstitel, jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt werden. Des Weite-ren werden die Aufenthaltsrechte von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von Unionsbürgern sowie von diesen nahestehenden Personen besprochen.

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Anforderungen für Leistungsnachweise

  • Die Teilnahmebestätigung erhält, wer auf mindestens 80% der Kursunterlagen zugegriffen hat.

Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.

Dieser Kurs wird angeboten von

Janda,  Constanze, Prof. Dr.

Prof. Dr. Constanze Janda ist Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie forscht zum deutschen und europäischen Sozialrecht, Antidiskriminierungsrecht sowie den Schnittstellen zwischen Sozial- und Migrationsrecht.