In diesem ersten Teil geben drei Abschnitte einen Überblick über die Ziele des Aufenthaltsgesetzes und betten es ins rechtliche Gesamtgefüge ein. Außerdem liefert der Kurs erste Anhaltspunkte, wie ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Lernzeit für diesen Kurs: 3 h
Im ersten Teil geben drei Abschnitte einen Überblick über die Ziele des Aufenthaltsgesetzes und betten es ins rechtliche Gesamtgefüge ein. Außerdem liefert der Kurs erste Anhaltspunkte, wie ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Teil A: Systematik stellt die verschiedenen Rechtsquellen innerhalb ihrer Hierarchie vor und benennt deren Ziele, Anwendung sowie den Geltungsbereich.
Teil B: Wege zum Aufenthaltstitel widmet sich der Frage, welche Voraussetzungen nach §5 gelten, wenn ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll. Themen wie Lebensunterhalt, Verpflichtungserklärung, Identität, Sicherheitsinteressen der BRD und Mitwirkungspflichten kommen zur Sprache.
Teil C: Aufenthalt und Arbeit beleuchtet die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung nach §§ 18 ff. AufenthG. Vorgestellt werden die allgemeinen Bedingungen der Erwerbstätigkeit. Fachkräfte und andere Beschäftigte sind hierbei voneinander zu unterscheiden. Der Abschnitt greift außerdem relevante Regelungen aus der BeschV heraus und beschreibt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit.
Dieser Kurs ist Teil des Projekts Gemeinsam. Wissen. Nutzen. und wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für Leistungsnachweise.
Prof. Dr. Constanze Janda ist Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie forscht zum deutschen und europäischen Sozialrecht, Antidiskriminierungsrecht sowie den Schnittstellen zwischen Sozial- und Migrationsrecht.