Durch das im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) entwickelte bundesweite Breitband-Portal wird sowohl die Beantragung als auch der Genehmigungsprozess im Bereich des Breitbandausbaus erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Damit zahlt das Vorhaben auch auf das von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, „Genehmigungsverfahren zu beschleunigen“, ein. Das Breitband-Portal umfasst die Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1, 2, 3, 6, 7, 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 23.06.2021 und erfüllt in diesem Leistungsbereich den Reifegrad 3 gemäß der entsprechenden OZG-Spezifikation.
Allgemeine Informationen zum Breitbandportal finden Sie >>hier. Weiterführende Informationen zu den Benutzergruppen sind nachfolgend aufgeführt.
Spezifische Informationen für Bundesländer | Spezifische Informationen für Wegebaulastträger | Spezifische Informationen für Telekommunikationsunternehmen
Um den Onlinedienst „Breitband-Portal“ nutzen zu können, muss sich jeder Wegebaulastträger einmalig registrieren, damit dieser als ein entsprechender Mandant auf der Plattform angelegt und für die digitale Antragsbearbeitung in der verwendeten Software (civento) freigeschaltet werden kann.
Darüber hinaus finden Sie in den Kursen des Kommunalcampus Schritt-für Schritt Anleitungen, kurze Videos und FAQs zur Nutzung des Breitbandportals. Um auf die Inhalte zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung für den Kommunalcampus notwendig.
Für Rückfragen erreichen Sie das Team des OZG Breitband-Portals jederzeit per Email: ozg-breitband@m-r-n.com
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